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Viele Hände übereinander als Zeichen für Zusammenhalt.

Rehasport Psychiatrie

Von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt!

SPEZIALISIERTES TRAINING FÜR PSYCHIATRISCHE ERKRANKUNGEN

Rehasport Psychiatrie

Mehrere Personen auf Sitzbällen in einem Kreis.

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen. Die Stunden fördern sanfte Aktivierung, Stabilisierung, Körperwahrnehmung und Stressreduktion – in einem geschützten, klar strukturierten Rahmen. Ziel ist es, Wohlbefinden und soziale Teilhabe zu stärken.

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen

  • Für Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen
  • Für Personen mit Depressionen, Angststörungen und Belastungsstörungen
  • Auch geeignet für Menschen mit Borderline-Störung, Autismus oder Schizophrenie
  • Für Teilnehmende, die Stabilisierung, Aktivierung und Stressregulation suchen
  1. Arztbesuch: ​Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für Rehabilitationssport aus (Formular 56).
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse: ​Viele Krankenkassen – z. B. die AOK Baden-Württemberg, viele BKK – verzichten auf eine Genehmigung und Sie können sofort mit dem Rehasport starten.
  3. Kontakt mit dem Verein: ​Sie melden sich bei uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. ​Wir stimmen einen Termin ab und erklären den weiteren Ablauf.
  4. Start in der Gruppe​: Sie beginnen in einer passenden Übungsgruppe – begleitet von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) ist ein ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe.​ Er hilft Menschen, ihre Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder aktiv am Alltag teilzunehmen – ganz ohne Leistungsdruck und im eigenen Tempo.
In der Regel gilt eine Verordnung für 18 Monate. Danach besteht die Möglichkeit einer Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
In der Regel besteht eine Verordnung aus 50 Übungseinheiten. Danach besteht die Möglichkeit der Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
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