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Eine Gruppe von älteren Personen bei einer Sportübung.

Rehasport Orthopädie

Vom Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt

SPEZIALISIERTES TRAINING FÜR ORTHOPÄDISCHE ERKRANKUNGEN

Rehasport Orthopädie

Mehrere Personen bei einer Sportübung für die Bauchmuskulatur mit einem Ball.

Der Rehasport Orthopädie richtet sich an Menschen mit Beschwerden am Bewegungsapparat. Durch gezielte Kräftigungs-, Mobilisations- und Stabilisationsübungen werden Haltung, Beweglichkeit und muskuläre Balance verbessert. Die Teilnehmenden werden behutsam angeleitet, um Schmerzen zu reduzieren, Belastbarkeit zu erhöhen und den Alltag wieder aktiver gestalten zu können.

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen

  • Für Menschen mit Rücken-, Schulter-, Hüft- oder Kniebeschwerden.
  • Für Personen mit Arthrose, Osteoporose oder Gelenkfunktionsstörungen.
  • Für Menschen mit Überlastung, Verspannungen oder Haltungsschwächen.
  • Für Teilnehmende nach orthopädischen Operationen oder Verletzungen (z. B. Knie-/Hüft-OP, Bandscheibe).
  • Für alle, die Belastbarkeit, Mobilität und Kraft alltagsnah verbessern möchten
  1. Arztbesuch​: Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für Rehabilitationssport aus (Formular 56).
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse: ​Viele Krankenkassen – z. B. die AOK Baden-Württemberg, viele BKK – verzichten auf eine Genehmigung und Sie können sofort mit dem Rehasport starten.
  3. Kontakt mit dem Verein: ​Sie melden sich bei uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. ​Wir stimmen einen Termin ab und erklären den weiteren Ablauf.
  4. Start in der Gruppe​: Sie beginnen in einer passenden Übungsgruppe – begleitet von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) ist ein ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe.​Er hilft Menschen, ihre Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder aktiv am Alltag teilzunehmen – ganz ohne Leistungsdruck und im eigenen Tempo.
In der Regel gilt eine Verordnung für 18 Monate. Danach besteht die Möglichkeit, der Folgeverordnung oder der Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben
In der Regel besteht eine Verordnung aus 50 Übungseinheiten. Danach besteht die Möglichkeit, der Folgeverordnung oder der Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
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