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Eine Gruppe von Personen bei einer Dehnübung.

Rehasport Neurologie

Von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt!

SPEZIALISIERTES TRAINING FÜR NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN

Rehasport Neurologie

Eine Gruppe von lachenden Frauen, die sich in den Armen halten und ein Bein hochhalten.

Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit neurologischen Erkrankungen. Die Übungen fördern Mobilität, Gleichgewicht, Koordination und Muskelaktivität - stets angepasst an die individuellen Fähigkeiten der Teilnehmenden. In einem sicheren, strukturierten Übungsrahmen unterstützen wir die Verbesserung der Bewegungsqualität, der Körperwahrnehmung und der Selbstständigkeit im Alltag.

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen

  • Für Menschen nach Schlaganfall (Apoplex)
  • Für Personen mit Multiple Sklerose (MS)
  • Für Menschen mit Morbus Parkinson
  • Für Personen mit peripheren Lähmungen oder Nervenschädigungen
  • Für Teilnehmende mit koordinativen oder Gleichgewichtseinschränkungen
  • Für Menschen, die gezielte Aktivierung und funktionelles Training benötigen
  1. Arztbesuch: ​Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für Rehabilitationssport aus (Formular 56).
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse​: Viele Krankenkassen – z. B. die AOK Baden-Württemberg, viele BKK – verzichten auf eine Genehmigung und Sie können sofort mit dem Rehasport starten.
  3. Kontakt mit dem Verein​: Sie melden sich bei uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.​ Wir stimmen einen Termin ab und erklären den weiteren Ablauf.
  4. Start in der Gruppe: ​Sie beginnen in einer passenden Übungsgruppe – begleitet von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) ist ein ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe.​Er hilft Menschen, ihre Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder aktiv am Alltag teilzunehmen – ganz ohne Leistungsdruck und im eigenen Tempo.
In der Regel gilt eine Verordnung für 18 Monate. Danach besteht die Möglichkeit einer Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
In der Regel besteht eine Verordnung aus 50 Übungseinheiten. Danach besteht die Möglichkeit der Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
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