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Eine Gruppe von fröhlichen Personen.

Rehasport bei geistiger Behinderung

Von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt!

SPEZIALISIERTES TRAINING BEI GEISTIGER BEHINDERUNG

Rehasport bei geistiger Behinderung

Personen mit geistiger Behinderung, die glücklich eine Sportübung machen.

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchtigung. Die Übungen sind leicht verständlich, pädagogisch begleitet und individuell an die Fähigkeiten der Teilnehmenden angepasst. Ziel ist es, Bewegungsfreude zu fördern, Koordination und Körperwahrnehmung zu verbessern sowie die Selbstständigkeit zu stärken.

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VIDEO ZUR BARRIEREFREIHEIT

Trainerin Frauke bei den Sportstunden in St. Konrad.
FRAGEN & ANTWORTEN

Häufig gestellte Fragen

  • Für Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchtigung
  • Für Personen mit Lern- oder Entwicklungsverzögerungen
  • Für Menschen, die Bewegungsabläufe, Koordination und Körperwahrnehmung verbessern möchten
  • Für Teilnehmende, die von klaren Strukturen und pädagogischer Begleitung profitieren
  1. Arztbesuch: ​Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für Rehabilitationssport aus (Formular 56).
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse​: Viele Krankenkassen – z. B. die AOK Baden-Württemberg, viele BKK – verzichten auf eine Genehmigung und Sie können sofort mit dem Rehasport starten.
  3. Kontakt mit dem Verein: ​Sie melden sich bei uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. ​Wir stimmen einen Termin ab und erklären den weiteren Ablauf.
  4. Start in der Gruppe: ​Sie beginnen in einer passenden Übungsgruppe – begleitet von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) ist ein ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe. ​Er hilft Menschen, ihre Beweglichkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder aktiv am Alltag teilzunehmen – ganz ohne Leistungsdruck und im eigenen Tempo.
In der Regel gilt eine Verordnung für 18 Monate. Danach besteht die Möglichkeit einer Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
In der Regel besteht eine Verordnung aus 50 Übungseinheiten. Danach besteht die Möglichkeit der Folgeverordnung oder die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiter aktiv zu bleiben.
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